Bürgerstiftung Karlsfeld





Die Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Karlsfeld wendet sich an alle, die sich der Gemeinde Karlsfeld verbunden fühlen
und das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger fördern wollen.

Während immer mehr Menschen vor allem materielle Unterstützung benötigen, werden die finanziellen Mittel für soziale und kulturelle Aufgaben sowie Naturschutzprojekte ständig gekürzt.

In dieser Situation gewinnt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zunehmend an Bedeutung.

Um diese Engagement finanziell zu unterstützen, entstand aus dem Kreis des "Sozialen Netzwerk Karlsfeld" die Idee, die Bürgerstiftung Karlsfeld ins Leben zu rufen.

Damit die Bürgerstiftung Karlsfeld erfolgreich tätig sein kann, brauchen wir Ihre Unterstützung als Zustifter.

Was ist eine Stiftung?

Bei einer Stiftung, so auch bei der Bürgerstiftung Karlsfeld, steht neben dem Stiftungszweck die Erhaltung und möglichst die Erhöhung des Stiftungsvermögens im Vordergrund.

Dieses Vermögen bleibt auf Dauer erhalten, dessen jährlicher Ertrag dient ausschließlich der Erfüllung des Stiftungszweckes.

Durch Zustiftungen der Bürgerinnen und Bürger erhöht sich das Stiftungsvermögen und demzufolge der Ertrag des Vermögens zur Verwirklichung des Stiftungszweckes.

Merkmale der Bürgerstiftung Karlsfeld:

Ihr Stiftungszweck ist die Förderung sozialer Projekte, der Bildung, Kunst und Kultur sowie des Natur- und Umweltschutzes in Karlsfeld und die Unterstützung notleidender Bürgerinnen und Bürger.
Sie ist eine gemeinnützige, überkonfessionelle und überparteiliche Einrichtung von und für Karlsfelder Bürgerinnen und Bürger.
Sie möchte eine nachhaltige Entwicklung Karlsfelds fördern und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärken, indem sie gemeinnützige Organisationen und Projekte in Karlsfeld gemäß des Stiftungszweckes finanziell unterstützt.
Sie übernimmt keine Pflichtaufgaben der Kommune.

Gremien


Die Stifter:
Bürgerinnen und Bürger, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, bauen durch ihre Zustiftung das Vermögen auf, mit dessen Ertrag (Zinsen) der Stiftungszweck jährlich und auf unbegrenzte Zeit erfüllt werden kann.

Der Treuhänder:
DT Deutsche Stiftungstreuhand in Fürth

Der Stiftungsrat:
Er ist das Organ der Stiftung. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder entscheiden über die Verwendung der Stiftungsmittel; sie treffen die strategischen Grundsatzentscheidungen und achten auf die Erfüllung des Stiftungszweckes.

Die Mitglieder des Stiftungsrates:

Bgm. Stefan Kolbe (1. Vors.),
Elvira Meyer,
Anita Neuhaus,
Rosi Rubröder, (stellvertr. Vors.),
Gerda Sackmann,
Irmgard Wirthmüller,
Karl-Markus Meierhöfer, Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht).


Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Karlsfeld
Flyer der Bürgerstiftung Karlsfeld


Weitere Informationen zu Bürgerstiftungen:
www.Buergerstiftungen.de
www.die-deutschen-Buergerstiftungen.de